Ausbildungsbeauftragte/r

Die Funktion eines Ausbildungsbeauftragten in jedem Ortsverband wurde geschaffen, um den Ortsbeauftragten von Tätigkeiten aus seinem Zuständigkeitsbereich zu entlasten. Besonders wichtig ist die Aufgabe der Ausbildungsüberwachung und -koordinierung. Dies fängt bei der Kontrolle der Ausbildungspläne an und reicht über die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen bis zur Festlegung von Ausbildungsschwerpunkten. Das Wirkungsfeld des Ausbildungsbeauftragten umfasst alle Module der Standortausbildung sowie der überörtlichen Ausbildung soweit Helfer seines Ortsverbandes betroffen sind. Bei Einsätzen und Übungen kann er bei Vorliegen der Voraussetzungen auch Aufgaben eines Fachberaters bei der anfordernden Stelle / Behörde wahrnehmen.